nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung ihr Rentenpaket 2 vorgestellt. Große Überraschungen sind jedoch ausgeblieben. Mut haben die Berliner Koalitionäre nicht bewiesen, vor allem beim Renteneintrittsalter. Insgesamt verschließt die Politik weiterhin die Augen vor der demografischen Entwicklung und ihren Folgen. Das sehen auch einige Interessenverbände so.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist das Generationenkapital, das neben den Rentenbeiträgen und den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt künftig eine dritte, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Mit seiner Einführung steigt die Bundesregierung in die Kapitaldeckung der Altersvorsorge ein und nutzt die Erträge von Aktien.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Stiftung Generationenkapital soll künftig die Gelder des Bundes renditeorientiert und global-diversifiziert anlegen. Klar ist aber auch, dass für den Erfolg ein ausreichend großer Kapitalstock aufgebaut werden muss. Und das dürfte nach den derzeitigen Berliner Plänen dauern.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn
Gemischte Reaktionen auf das Rentenpaket 2
Im Fokus der Kritik des Deutschen Aktieninstituts und BVI steht der zu geringe Kapitalstock für das Generationenkapital, einer neuen Finanzquelle in der ersten Säule. Für den GDV macht das Rentenpaket „hoffentlich“ den Weg frei für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge.
Die beiden Vorstandsvorsitzenden Andreas Eurich und Oliver Schoeller haben erste Entscheidungen über die künftige Konzernstruktur bekanntgegeben. Die gesamten Bestände der Barmenia Leben werden auf die Gothaer Leben übertragen. Weitere Schritte sind bekannt. WEITERLESEN
“Rabenschwarzes Jahr” für Altersvorsorger und Versicherungen
Kommalpha sieht signifikante Rückgänge im Nettomittelaufkommen von Spezialfonds im Jahr 2023, mit dramatischen Verlusten für Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungen.WEITERLESEN
Kleinere Konzern-Unternehmen stehen bei Versorgungszusagen nicht immer in der Pflicht
In seinem Urteil hat sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit der Ablösung von Versorgungszusagen vor dem Hintergrund der Drei-Stufen-Theorie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt. Für Pensionsberater Longial ist es fraglich, ob die Auffassung des Gerichts zur konzerneinheitlichen Betrachtung bei der wirtschaftlichen Lage so vom BAG bestätigt wird. WEITERLESEN
GDV erwartet ab 2026 Auflösung der Zinszusatzreserve
Zeitnahe Entscheidung über Höchstrechnungszins erforderlich. „Wichtig ist, dass die Versicherer schnell, am besten noch im ersten Quartal, Gewissheit haben, wie es an dieser Stelle weitergeht”, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.WEITERLESEN
WPV-Chef geht im Sommer
Hans Wilhelm Korfmacher lässt seinen Vertrag beim Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer auslaufen und wechselt in den Ruhestand.WEITERLESEN
Schweizer stimmen für 13. Monatsrente
In einer Volksabstimmung haben die Schweizer am Sonntag über zwei Volksinitiativen entschieden. Die höhere Rente bedeutet ab 2026 deutliche Mehrkosten. Wie das milliardenschwere Sozialprojekt finanziert werden soll, ist allerdings noch unklar.WEITERLESEN
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